• XPLAN_BP_TEXTABSCHNITT_9d56dd5c-07b5-4060-bbdc-1d37127f9a85

    gmlId
    • XPLAN_BP_TEXTABSCHNITT_9d56dd5c-07b5-4060-bbdc-1d37127f9a85
    xpVersion
    • 5.2
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • StPauli26
    xpPlanDate
    • 2016-12-02
    schluessel
    • §2 Nr.5
    text
    • Im Kerngebiet sind Einkaufszentren sowie großflächige Handels- und Einzelhandelsbetriebe nach § 11 Absatz 3 BauNVO und Tankstellen im Zusammenhang mit Parkhäusern und Großgaragen sowie Vergnügungsstätten unzulässig. Hiervon unberührt bleiben Live-Musik-Clubs in dem mit „(A)“ abgegrenzten Bereich, die ausnahmsweise zulässig sind. Ausnahmen für Tankstellen nach § 7 Absatz 3 Nummer 1 BauNVO werden ausgeschlossen. Betriebe des Beherbergungsgewerbes sind nur ausnahmsweise zulässig. Wohnungen sind ab dem vierten Geschoss zulässig.
    rechtscharakter
    • 1000
    rechtscharakterWert
    • Festsetzung