• XPLAN_BP_TEXTABSCHNITT_9dbe2d97-b0d2-4e50-a1a6-8333c0f61dce

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    xpVersion
    • 5.2
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Rahlstedt105
    xpPlanDate
    • 1995-12-05
    schluessel
    • §2 Nr.26
    text
    • Auf den mit „D" bezeichneten Flächen darf maximal zweimal im Jahr gemäht werden. Eine Nutzung mit maximal zwei Großvieh-Einheiten je Hektar ist zulässig. Die Uferbereiche des Stapfelfelder Grabens und der Stellau sollen in einer Breite von 5 m als Hochstaudenfluren und Röhrichtbestände angelegt werden.
    rechtscharakter
    • 1000
    rechtscharakterWert
    • Festsetzung