Im Gewerbegebiet muss der Durchgrünungsanteil auf den jeweiligen Grundstücken 20 vom Hundert (v.H.) betragen. Diese Flächen sind mit Bäumen und Sträuchern zu bepflanzen. Es sind 10 v.H. Bäume als Heister mit einer Höhe von mindestens 2 m und 90 v.H. Sträucher zu pflanzen. Flächen mit Anpflanz- und Erhaltungsgeboten sind hierauf anrechenbar.