Für die Ausführung des Bebauungsplans gelten nachstehende Vorschriften:
Für die Erschließung des zweigeschossigen Reihenhausgebiets auf den Flurstücken 4384, 4002 und den rückwärtigen Teilen der Flurstücke 4820, 2123 und 2125 der Gemarkung Eidelstedt sind noch weitere örtliche Verkehrsflächen erforderlich. Ihre genaue Lage bestimmt sich nach der beabsichtigten Bebauung. Sie werden auf Antrag in einem Bescheid nach § 14 des Hamburgischen Wegegesetzes in der Fassung vom 22. Januar 1974 (Hamburgisches Gesetz- und Verordnungsblatt Seite 41) festgesetzt.