Nicht überbaute Flächen auf Tiefgaragen und anderen
unterirdischen Gebäudeteilen sind, mit Ausnahme funktionaler
Flächen (zum Beispiel Terrassen), mit einem mindestens
50 cm starken Substrataufbau zu versehen und zu
begrünen. Soweit Anpflanzungen von Hecken und Sträuchern
vorgenommen werden, muss der Substrataufbau
mindestens 60 cm, für Bäume mindestens 100 cm betragen.