Dachflächen mit einer Neigung unter 20 Grad sind mit
einem mindestens 12 cm starken durchwurzelbaren Substrataufbau
zu versehen und extensiv zu begrünen; hiervon
ausgenommen sind Dächer von Leichtbauhallen,
deren Substrataufbau mindestens 8 cm stark auszuführen
ist. Von Satz 1 ausgenommen sind auf bis zu 30 v. H. dieser
Dachflächen Flächen für die Belichtung der darunterliegenden
Räume sowie Flächen für nicht aufgeständerte
technische Anlagen sowie die für deren Wartung notwendigen
Flächen.