Im allgemeinen Wohngebiet an der Großen Straße, der Friedhofstraße und am Beerentalweg werden Ausnahmen nach § 4 Absatz 3 Nummer 5 der Verordnung über die bauliche Nutzung der Grundstücke (Baunutzungsverordnung) vom 26. Juni 1962 (Bundesgesetzblatt I Seite 429) ausgeschlossen.