Im allgemeinen Wohngebiet sind Geh- und Fahrwege und
nicht überdachte ebenerdige Stellplatzflächen in wasserund
luftdurchlässigem Aufbau herzustellen. Feuerwehrumfahrten
und Feuerwehraufstellflächen auf zu begrünenden
Flächen sind in vegetationsfähigem Aufbau herzustellen.