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    xpVersion
    • 5.2
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • StGeorg44
    xpPlanDate
    • 2015-02-12
    schluessel
    • §2 Nr.9
    text
    • Mindestens 50 vom Hundert der nicht überbaubaren Grundstücksflächen sind als Vegetationsflächen anzulegen. Mindestens 30 vom Hundert der Vegetationsflächen sind mit Bäumen und Sträuchern zu bepflanzen. Sofern die Vegetationsflächen unterbaut werden, sind die Decken mit einem mindestens 60 cm starken durchwurzelbaren Substrataufbau zu versehen und zu begrünen. Für anzupflanzende Bäume muss die Schichtstärke des durchwurzelbaren Substrataufbaus mindestens 120 cm betragen.
    rechtscharakter
    • 1000
    rechtscharakterWert
    • Festsetzung