Im besonderen Wohngebiet muß die horizontale Gliederung der Fassaden in Sockelzone, Obergeschoß- und Dachgeschoßzone durch Gestaltungselemente wie Gesimse, Materialwechsel und wechselnde Fenstergrößen erkennbar sein. In der vertikalen Gliederung der Fassaden sind die Grundstücksgrenzen ablesbar zu gestalten.