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    xpVersion
    • 5.2
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Wilstorf40
    xpPlanDate
    • 2016-03-21
    schluessel
    • §2 Nr.14
    text
    • Für festgesetzte Baumanpflanzungen sind standortgerechte einheimische, großkronige Laubgehölze zu verwenden. Großkronige Bäume müssen einen Stammumfang von mindestens 18 cm, in 1 m Höhe über dem Erdboden, aufweisen. Im Kronenbereich eines jeden Baumes ist eine offene Vegetationsfläche von mindestens 12 m² anzulegen und zu begrünen. In Ausnahmefällen, bei denen dies nicht möglich ist, ist eine mindestens 1,5 m tiefe Baumgrube anzulegen. Diese ist mit Tiefen- und Grabenbelüftung sowie mindestens 12 m³ überbaubaren Baumgrubensubstrat herzustellen. Die Pflanzungen sind dauerhaft zu erhalten und bei Abgang zu ersetzen.
    rechtscharakter
    • 1000
    rechtscharakterWert
    • Festsetzung