Entlang der öffentlichen Straßenverkehrsflächen, der privaten Grünflächen und der Fläche für die Abwasserbeseitigung mit der Zweckbestimmung Regenrückhaltebecken sind auf den Wohngebietsflächen Hecken anzupflanzen. Die Hecken können für notwendige Grundstückszuwegungen unterbrochen werden.