• XPLAN_BP_TEXTABSCHNITT_a4a2b92c-b70f-4df0-a4ab-b78bb4ecf993

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    xpVersion
    • 5.2
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Bramfeld69
    xpPlanDate
    • 2016-12-08
    schluessel
    • Verordnung § 2 Nr. 11
    text
    • An den mit „(a)“ bezeichneten Fassaden ist für den Außenbereich einer Woh-nung durch bauliche Schallschutzmaßnahmen wie zum Beispiel verglaste Vorbauten mit teilgeöffneten Bauteilen sicherzustellen, dass durch diese bau-lichen Maßnahmen insgesamt eine Schallpegelminderung erreicht wird, die es ermöglicht, dass in dem der Wohnung zugehörigen Außenbereich ein Tagpegel von kleiner 65 dB(A) erreicht wird.
    rechtscharakter
    • 1000
    rechtscharakterWert
    • Festsetzung