Der Durchführungsplan bestimmt südlich der Straße Eckboomkoppel eine mit Baugrenzlinien versehene Fläche als eingeschossiges Wohngebiet in offener Bauweise (W1o). Bebaubar ist nur die Fläche innerhalb der Baugrenzlinien. Auf dieser Fläche sind die Gebäude entsprechend der Baustufe unter Beachtung der Vorschriften des Baupolizeirechts (insbesondere Baupolizeiverordnung) nach einem Gesamtplan zu errichten.
Der Gesamtplan muss die Aufteilung der Fläche, die Lage der Gebäude und das Verhältnis zu den angrenzenden Flächen ausweisen. Die Fläche ist so aufzuteilen, daß die Grundstücke Belegenheit an der neuen Straße westlich der Fläche oder an der Straße Eckboomkoppel haben. Eine Gesamtwohndichte von Einwohnern je Hektar (50 E/ha) darf nicht überschritten werden. Die Gebäude brauchen in keinem Fall an einer Baugrenzlinie errichtet zu werden.
Die Baugrenzlinien dürfen mit keinem Bauteil überschritten werden. In besonderen Fällen können Abweichungen zugelassen oder vorgeschrieben werden.