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    xpVersion
    • 5.4
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Volksdorf46
    xpPlanDate
    • 2023-03-21
    schluessel
    • § 2 Nr. 25
    text
    • Das auf den privaten Grundstücks- und Dachflächen sowie in den privaten Grünflächen anfallende Niederschlagswasser ist, soweit es nicht in Speichereinrichtungen gesammelt und genutzt wird, auf dem jeweiligen Grundstück über die vegetationsbedeckte Bodenzone zu versickern. Überschüssiges Wasser in den Teilgebieten des reinen Wohngebiets mit den Bezeichnungen „WR2“ und „WR4“, auf den Flächen für den Gemeinbedarf mit den Zweckbestimmungen „Dementenpflegeeinrichtung“, „Kindertagesstätte“ und „Tagespflege/Hospiz“ sowie den privaten Grünflächen ist in das vorgesehene Versickerungsbecken abzuführen.
    rechtscharakter
    • 1000
    rechtscharakterWert
    • Festsetzung