Im allgemeinen Wohngebiet geschlossener Bauweise entlang der Cuxhavener Straße kann die festgesetzte Grundflächenzahl von 0,4 für Nutzungen nach § 19 Absatz 4 Satz 1 der Baunutzungsverordnung bis zu einer Grundflächenzahl von 0,8 überschritten werden.