In den allgemeinen Wohngebieten sind die Flachdächer
mit einem mindestens 8 cm starken durchwurzelbaren
Substrataufbau zu versehen und mindestens extensiv zu
begrünen. Ausnahmen können für Dachaufbauten, Dachterrassen,
Verglasungen und technische Aufbauten zugelassen
werden.