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    xpVersion
    • 5.2
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Gross-Borstel31
    xpPlanDate
    • 2024-01-12
    schluessel
    • §2 Nr.21
    text
    • Innerhalb der privaten Grünflächen „Grünzug“ und „Kinderspielfläche“ sind Nebenanlagen nur zulässig, soweit sie mit der jeweiligen Zweckbestimmung vereinbar sind, der Realisierung der mit Gehrechten zu belastenden Flächen dienen sowie darüber hinaus erhaltenswerte Bestandsbäume berücksichtigen. Innerhalb der privaten Grünflächen „Bodendenkmal“ und „Gewässerbegleitgrün“ sind Nebenanlagen unzulässig. Die private Grünfläche „Bodendenkmal“ ist geschlossen einzufrieden (zum Beispiel dichtwachsende Hecke, eingegrünter Zaun oder Findlinge).
    rechtscharakter
    • 1000
    rechtscharakterWert
    • Festsetzung