Im allgemeinen Wohngebiet sind die Dachflächen der
obersten Geschosse von Gebäuden mit einem mindestens
12 cm starken durchwurzelbaren Substrataufbau zu versehen
und mindestens extensiv zu begrünen. Hiervon
ausgenommen
sind auf bis zu 40 v. H. dieser Dachflächen
Flächen für nicht aufgeständerte technische Anlagen und
zur Belichtung sowie die für deren Wartung notwendigen
Flächen.