In den Kerngebieten sind in den Erdgeschossen zum Rödingsmarkt, zur Ost-West-Straße und zur Deichstraße nur Einzelhandelsbetriebe, Schank- und Speisewirtschaften, Betriebe des Beherbergungsgewerbes, Vergnügungsstätten und sonstige Läden zulässig. Auf dem Flurstück 1239 der Gemarkung Hamburg-Altstadt-Süd können Ausnahmen für den Bereich des Haupteinganges zum Verwaltungsgebäude an der Ost-West-Straße und dessen Hauptzufahrt an der Steintwiete zugelassen werden.