In den Baugebieten, mit Ausnahme des mit „(A)" bezeichneten allgemeinen Wohngebiets zwischen Planstraße 1 und Planstraße 3, ist für je 250 m Grundstücksfläche, wenigstens jedoch für jedes Grundstück, mindestens ein Baum zu pflanzen und dauerhaft zu erhalten. Dabei ist zu Gebäuden und zu anderen Bäumen mindestens ein Abstand von 6 Metern einzuhalten.