Im Kronenbereich der zu pflanzenden Bäume ist eine offene Vegetationsfläche von mindestens 12 m² anzulegen und mit standortgerechten Pflanzenarten zu begrünen. Vegetationsflächen, die direkt an Straßenverkehrsflächen, private Stellplatzanlagen oder deren Zufahrten grenzen, sind durch Baumschutzbügel und dergleichen zu schützen.