Entlang den festgesetzten Straßenbegrenzungslinien und des Moorfleeter Randgrabens in dem mit — a — gekennzeichneten Bereich, des Hauptentwässerungsgrabens Moorfleet sowie entlang des Moorfleeter Hauptgrabens sind auf den Grundstücken in einer Breite von 2,5 m dichtwachsende Bäume und Sträucher anzupflanzen.