Im Industriegebiet sind auf den Gebäudedächern Anlagen
zur Nutzung solarer Energie (zum Beispiel Photovoltaik,
Solarthermie) und Dachbegrünung verträglich miteinander
zu kombinieren. Die Gebäudedächer sind mit
einer maximalen Neigung von 15 Grad auszubilden und
einem mindestens 13 cm starken durchwurzelbaren Substrataufbau
zu versehen und flächendeckend zu begrünen.
Anlagen zur Nutzung solarer Energie sind großflächig
auf den Dächern des Industriegebietes zu errichten.
Von einer Dachbegrünung kann in den Bereichen abgewichen
werden, die der Belichtung, Be- und Entlüftung
oder der Aufnahme von technischen Anlagen dienen.
Diese sind auf höchstens 10 v. H. der Dachflächen von
Gebäuden zulässig. Anlagen zur Nutzung solarer Energie
sind keine technischen Anlagen im Sinne des Satzes 4.