• XPLAN_BP_TEXTABSCHNITT_a87e4597-dbba-4f81-bbf4-fe9efb43c121

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    xpVersion
    • 5.2
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Neuland23
    xpPlanDate
    • 2017-03-22
    schluessel
    • §2 Nr.20
    text
    • Im Industriegebiet sind auf den Gebäudedächern Anlagen zur Nutzung solarer Energie (zum Beispiel Photovoltaik, Solarthermie) und Dachbegrünung verträglich miteinander zu kombinieren. Die Gebäudedächer sind mit einer maximalen Neigung von 15 Grad auszubilden und einem mindestens 13 cm starken durchwurzelbaren Substrataufbau zu versehen und flächendeckend zu begrünen. Anlagen zur Nutzung solarer Energie sind großflächig auf den Dächern des Industriegebietes zu errichten. Von einer Dachbegrünung kann in den Bereichen abgewichen werden, die der Belichtung, Be- und Entlüftung oder der Aufnahme von technischen Anlagen dienen. Diese sind auf höchstens 10 v. H. der Dachflächen von Gebäuden zulässig. Anlagen zur Nutzung solarer Energie sind keine technischen Anlagen im Sinne des Satzes 4.
    rechtscharakter
    • 1000
    rechtscharakterWert
    • Festsetzung