Innerhalb der mit „B “ bezeichneten Fläche sind Außenbereiche
einer Wohnung an Lärm abgewandten Gebäudeseiten
zu orientieren. Sollte dies nicht möglich sein, ist
durch Herstellung einer mindestens 1,20 m hohen Brüstung
sicherzustellen, dass in dem der Wohnung zugehörigen
Außenbereich für Menschen in sitzender Position ein
Tagpegel von kleiner als 65 dB(A) erreicht wird.