Im Böhmersweg, in der Milchstraße und im Brodersweg
(Flurstück 443 der Gemarkung Harvestehude) können die
vorderen Baugrenzen durch eingeschossige Vorbauten bis
maximal 3 m Tiefe auf ein Drittel der Gebäudebreite ausnahmsweise
überschritten werden. Satz 1 gilt nicht für
nachrichtlich übernommene Denkmalensembles.