Im zweigeschossigen Wohngebiet offener Bauweise an der Alsterdorfer Straße und am Heilholtkamp ist bei Grundstücken mit einer Straßenfrontbreite von weniger als 15m eine Reduzierung der Abstandsflächen zu den seitlichen Grundstücksgrenzen bis auf 2 m zulässig, wenn in den zu den seitlichen Grundstücksgrenzen gerichteten Außenwänden keine Öffnungen sind.