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    xpVersion
    • 5.2
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Suelldorf4
    xpPlanDate
    • 2019-08-30
    schluessel
    • §2 Nr.17
    text
    • Für die zur Erhaltung festgesetzten Bäume und Sträucher sind bei Abgang Ersatzpflanzungen vorzunehmen. Außerhalb von öffentlichen Straßenverkehrsflächen sind Geländeaufhöhungen oder Abgrabungen im Kronenbereich von zu erhaltenen Gehölzen unzulässig. Durchbrechungen der festgesetzten Knicks und Feldhecken für notwendige Zuwegungen und Zufahrten sind zulässig.
    rechtscharakter
    • 1000
    rechtscharakterWert
    • Festsetzung