Im Kerngebiet sind auf den Flurstücken 3059, 3375 und
2983 der Gemarkung Barmbek an den nach Süden oder
Osten ausgerichteten Fassaden der Gebäude künstliche
Höhlen für Fledermäuse anzubringen und dauerhaft zu
unterhalten. Es sind insgesamt mindestens zehn Fledermausfassaden-
Flachkästen oder drei Fledermaus-Fassadengroßquartiere
vorzusehen.