Für die Erschließung des Flurstücks 6729 sind noch weitere örtliche Verkehrsflächen erforderlich. Ihre genaue Lage bestimmt sich nach der beabsichtigten Bebauung. Sie werden gemäß § 125 Absatz 2 des Baugesetzbuchs hergestellt. Die entlang der Straßen Ohlendieck und Jaspersdiek festgesetzte Fläche für die Erhaltung von Bäumen, Sträuchern und Knicks kann zur Erschließung der anliegenden Flurstücke unterbrochen werden.