• XPLAN_BP_TEXTABSCHNITT_a9c7878f-3bdd-468b-a982-a5e88c25d3e4

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    xpVersion
    • 5.2
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Rahlstedt108
    xpPlanDate
    • 2002-12-17
    schluessel
    • §2 Nr.12
    text
    • In den Wohngebieten entlang der Straße Höltigbaum sowie im allgemeinen Wohngebiet entlang der Sieker Landstraße sind in einer Tiefe von 70 m, gemessen von der Straßenbegrenzungslinie, durch geeignete Grundrissgestaltung die Wohn- und Schlafräume den lärmabgewandten Gebäudeseiten zuzuordnen. Soweit die Anordnung von Wohn- und Schlafräumen an den lärmabgewandten Gebäudeseiten nicht möglich ist, muss für diese Räume ein ausreichender Lärmschutz durch bauliche Maßnahmen an Außentüren, Fenstern, Außenwänden und Dächern der Gebäude geschaffen werden.
    rechtscharakter
    • 1000
    rechtscharakterWert
    • Festsetzung