• XPLAN_BP_TEXTABSCHNITT_ab3bef12-a4ec-4709-bb5d-f6c10bd735a7

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    xpVersion
    • 5.2
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Poppenbuettel43
    xpPlanDate
    • 2018-12-12
    schluessel
    • §2 Nr.10
    text
    • In den mit „(C)“ bezeichneten Bereichen ist für einen Außenwohnbereich einer Wohnung entweder durch Orientierung an lärmabgewandte Gebäudeseiten oder durch bauliche Schallschutzmaßnahmen (wie zum Beispiel verglaste Loggien, Wintergärten) mit teilgeöffneten Bauteilen sicherzustellen, dass durch bauliche Maßnahmen insgesamt eine Schallminderung erreicht wird, die es ermöglicht, dass in dem der Wohnung zugehörigen Außenwohnbereich ein Tagespegel von kleiner 65 dB(A) erreicht wird.
    rechtscharakter
    • 1000
    rechtscharakterWert
    • Festsetzung