Auf den Flächen für die Landwirtschaft sind ortsfeste Zäune
mit Holzpfählen und Drahtbespannung oder Holzbelattung
auszuführen. Die Höhe darf 1,50 m nicht überschreiten.
Holzteile sind nur in brauner Farbe zulässig. Entlang von
Feldhecken und Knicks ist ein Abstand von mindestens 2 m
von der äußersten Linie der Gehölzstämme einzuhalten.