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    xpVersion
    • 5.2
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Rahlstedt115
    xpPlanDate
    • 2006-01-24
    schluessel
    • §2 Nr.6
    text
    • Für festgesetzte Baum- und Strauchanpflanzungen sind standortgerechte, einheimische Laubgehölze zu verwenden. Großkronige Bäume müssen einen Stammumfang von mindestens 18 cm, kleinkronige Bäume einen Stammumfang von mindestens 14 cm, in 1m Höhe über dem Erdboden gemessen, aufweisen. Im Kronenbereich jedes Baumes ist eine offene Vegetationsfläche von mindestens 12m² anzulegen. Außerhalb von öffentlichen Straßenverkehrsflächen sind Geländeaufhöhungen oder Abgrabungen im Kronenbereich dieser Bäume unzulässig.
    rechtscharakter
    • 1000
    rechtscharakterWert
    • Festsetzung