In den Wohngebieten entlang der Straße Im Soll gelten auf den mit „(e)" bezeichneten Flächen nachstehende Anforderungen:
Stellplätze, Garagen und Tiefgaragen sind auf den nicht überbaubaren Teilen der Grundstücke zulässig, wenn Wohnruhe und Gartenanlagen nicht erheblich beeinträchtigt werden.