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    xpVersion
    • 5.2
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Kirchwerder26
    xpPlanDate
    • 2002-05-16
    schluessel
    • §2 Nr.1
    text
    • Im reinen Wohngebiet sind auf den mit „(L)" bezeichneten Flächen durch geeignete Grundrissgestaltung die Wohn- und Schlafräume den lärmabgewandten Gebäudeseiten zuzuordnen; soweit die Anordnung von Wohn- und Schlafräumen an den lärmabgewandten Gebäudeseiten nicht möglich ist, muss für diese Räume ein ausreichender Lärmschutz durch bauliche Maßnahmen an Außentüren, Fenstern, Außenwänden und Dächern geschaffen werden.
    rechtscharakter
    • 1000
    rechtscharakterWert
    • Festsetzung