• XPLAN_BP_TEXTABSCHNITT_ac97b73f-6f04-4b6b-8b85-011d80212da2

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    xpVersion
    • 5.2
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Lurup3
    xpPlanDate
    • 1963-07-01
    schluessel
    • §2 Nr.1
    text
    • Die im Plan festgesetzte Zahl der Vollgeschosse ist einzuhalten. Die höchstzulässigen Traufhöhen betragen bei eingeschossigen Ladengebäuden 5,0 m, dreigeschossigen Ladengebäuden 10,0 m. Die Dächer dürfen bei zwei- und dreigeschossigen Wohngebäuden sowie im Sondergebiet „Läden" bis zu 6 Grad geneigt sein. Werbeanlagen sind nur bei gewerblicher Nutzung und bis zur Fensterbrüstung des ersten Obergeschosses zulässig. Feuerungsanlagen sind so einzurichten, daß die Nachbarschaft nicht durch Rauch, Ruß oder Gase belästigt wird.
    rechtscharakter
    • 1000
    rechtscharakterWert
    • Festsetzung