Zur Beleuchtung der Außenflächen im Industriegebiet
wird zum Schutz von Mensch, Vögeln, Fledermäusen
und Insekten festgesetzt,
dass nur monochromatisch abstrahlende Leuchten
oder Lichtquellen mit möglichst geringen Strahlungsanteilen
im Ultravioletten (zum Beispiel
Natriumdampf-Hochdrucklampen, Halogen-Metalldampflampen
mit entsprechenden UV-Filtern oder
LED ohne UV-Strahlungsanteile) eingesetzt werden;
- dass die Lichtquellen nach oben und zu den Flächen
für die Anpflanzung von Bäumen und Sträuchern
beziehungsweise zu den im Süden befindlichen
Kleingärten abgeschirmt sind;
- dass die Leuchtkörper geschlossen sind;
dass die Beleuchtung zeitlich und in der Anzahl der
Leuchtkörper auf das für die Beleuchtung der Flächen
notwendige Mindestmaß beschränkt wird;
- dass die Anlagen zur Innen- und Außenbeleuchtung
blendfrei für Verkehrsteilnehmer der Bundesautobahn
Al zu gestalten sind;
- dass Leuchtwerbungen mit sich bewegendem oder
veränderlichem Licht unzulässig sind.