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    xpVersion
    • 5.2
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Duvenstedt11
    xpPlanDate
    • 1994-01-11
    schluessel
    • §3 Nr.6
    text
    • Für die Gestaltung baulicher Anlagen und die Herstellung der Freibereiche gelten nachstehende Vorschriften: Über die Nummern 1 bis 5 hinaus sind für Außenwände von Gebäuden in den mit „A" bezeichneten Bereichen Material und Farbtöne in Anpassung an die Fassaden der Umgebung zu verwenden. Fenster sind kleinmaßstäblich zu gliedern; es sind keine liegenden Formate zu verwenden. Verglaste Fassadenflächen dürfen 60 v.H. der jeweiligen Außenwandfläche nicht überschreiten.
    rechtscharakter
    • 1000
    rechtscharakterWert
    • Festsetzung