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    xpVersion
    • 5.4
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Neugraben-Fischbek77
    xpPlanDate
    • 2026-02-03
    schluessel
    • §2 Nr. 21
    text
    • In dem Allgemeinen Wohngebiet „WA1“ ist je angefangene 300 m² der unbebauten Grundstücksfläche mindestens ein kleinkroniger Baum zu pflanzen. In den Allgemeinen Wohngebieten „WA2“ und „WA3“ ist je angefangene 150 m² der unbebauten Grundstücksfläche mindestens ein kleinkroniger Baum oder je angefangene 300 m² der unbebauten Grundstücksfläche mindestens ein großkroniger Baum zu pflanzen. Die zur Anpflanzung oder zum Erhalt festgesetzten Bäume sind anrechenbar. Die Begrünung ist dauerhaft zu erhalten.
    rechtscharakter
    • 1000
    rechtscharakterWert
    • Festsetzung