Wintergärten oder Terrassenüberdachungen sind mit einem Pultdach auszuführen, dessen Anschluß am Hauptgebäude so anzuordnen ist, daß sieben Ziegelverblendschichten unterhalb der Sohlbank des Obergeschoßfensters sichtbar bleiben. Die Traufe ist parallel zur Außenwand des Hauptgebäudes anzuordnen. Als Unterkante,Traufhöhe ist der vorhandene wandgliedernde Mauerversatz über dem Erdgeschoß aufzunehmen.