Die höchstzulässigen Traufhöhen betragen bei
eingeschossigen Geschäftshäusern 5,0 m
viergeschossigen Geschäftshäusern 15,0 m,
fünfgeschossigen Geschäftshäusern 16,0 m.
siebengeschossigen Geschäftshäusern 22,0 m.
achtgeschossigen Geschäftshäusern 25,0 m,
zehngeschossigen Geschäftshäusern 32,0 m.