Auf der Sondergebietsfläche „Sport- und Veranstaltungszentrum" sind Mehrzweckhallen für Sporttraining und -wettkämpfe, Konzert- und Kulturveranstaltungen einschließlich damit in Zusammenhang stehender ergänzender Nutzungen (wie Wohnung für den Hallenwart und Restaurationseinrichtungen) sowie Stellplatzanlagen zulässig.