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    xpVersion
    • 5.2
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Barmbek-Nord23
    xpPlanDate
    • 2014-04-24
    schluessel
    • §2 Nr.11
    text
    • Für festgesetzte Baum-, Strauch- und Heckenpflanzungen sind standortgerechte einheimische Laubgehölze zu verwenden und zu erhalten. Großkronige Bäume müssen einen Stammumfang von mindestens 18 cm und kleinkronige Bäume einen Stammumfang von mindestens 16 cm in 1m Höhe über dem Erdboden gemessen aufweisen. Für Strauch- und Heckenpflanzungen sind Sträucher von mindestens 125 cm Höhe zu verwenden. Je 2 m² Pflanzfläche ist ein Strauch und je Meter Hecke sind mindestens drei Sträucher zu pflanzen. Für Baumpflanzungen sind je 150 m² Pflanzfläche mindestens ein großkroniger oder zwei kleinkronige Bäume zu verwenden. Bei der Anpflanzung von festgesetzten Einzelbäumen nach Planbild sind großkronige, bei der nördlichen Baumreihe in der Fläche für Sport- und Spielflächen sind kleinkronige Bäume zu setzen.
    rechtscharakter
    • 1000
    rechtscharakterWert
    • Festsetzung