Im Kerngebiet sind anteilig mindestens 25 v. H. der Dachflächen als Flachdächer oder flachgeneigte Dächer mit einer Dachneigung bis zu 20 Grad auszubilden und mit einem mindestens 8 cm starken durchwurzelbaren Substrataufbau zu versehen und dauerhaft extensiv zu begrünen.