Auf den Flächen für die Landwirtschaft sind ortsfeste Zäune mit Holzpfählen und Drahtbespannung oder Holzbelattung auszuführen. Die Höhe darf 1,5 m nicht überschreiten. Holzteile sind nur in brauner Farbe zulässig. Entlang von Feldhecken und Knicks ist ein Abstand von mindestens 2 m von der äußersten Linie der Gehölzstämme einzuhalten. Zäune oder Zaunteile dürfen nicht an Gehölzen befestigt werden.