Auf den Flächen mit einem Anpflanzungs- und Erhaltungsgebot sind Ergänzungspflanzungen und Ersatzpflanzungen mit Bäumen und Sträuchern so vorzunehmen, dass der Charakter geschlossener gestufter Gehölzstreifen aus durchschnittlich mindestens einem großkronigen und zwei kleinkronigen Bäumen je 100 m² mit einer geschlossenen Strauchschicht erhalten und entwickelt wird.