In den Kerngebieten sind die Dachflächen als Flachdächer
oder als flach geneigtes Dach mit bis zu 20 Grad Neigung
zu errichten. 80 v. H. der Dachflächen sind mit einem mindestens 8 cm starken durchwurzelbaren Substrataufbau zu
versehen und zu begrünen.