• XPLAN_BP_TEXTABSCHNITT_b181d233-cef7-4ab3-a7ef-85426ff27ce8

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    xpVersion
    • 5.2
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Hamburg-Altstadt7
    xpPlanDate
    • 1963-06-18
    schluessel
    • §2 Nr.3
    text
    • Vor Wänden mit notwendigen Fenstern von Aufenthaltsräumen muß ein Raum unbebaut bleiben, der mindestens eine Wandhöhe breit und — senkrecht zur Fensterwand gemessen — tief ist. Feuerungsanlagen sind so einzurichten, daß die Nachbarschaft nicht durch Rauch, Ruß oder Gase belästigt wird. Werbeanlagen sind nur unterhalb der Traufe zulässig.
    rechtscharakter
    • 1000
    rechtscharakterWert
    • Festsetzung