Im Mischgebiet ist der Erschütterungsschutz der Gebäude
durch bauliche oder technische Maßnahmen (zum Beispiel
an Wänden, Decken und Fundamenten) so sicherzustellen,
dass die Anhaltswerte der DIN 4150 (Erschütterungen
im Bauwesen), Teil 2 (Einwirkungen auf Menschen
in Gebäuden), Tabelle 1, Zeile 3 (Mischgebiete nach
BauNVO) eingehalten werden. Zusätzlich ist durch die
baulichen und technischen Maßnahmen zu gewährleisten,
dass der sekundäre Luftschall die Immissionsrichtwerte
der Technischen Anleitung zum Schutz gegen Lärm vom
26. August 1998 (Gemeinsames Ministerialblatt S. 503),
Nummer 6.2, nicht überschreitet. Einsichtnahmestelle der
DIN 4150: Freie und Hansestadt Hamburg, Bezirksamt
Wandsbek, Fachamt Stadt- und Landschaftsplanung,
Bezugsquelle der DIN 4150: Beuth Verlag GmbH, Berlin.